Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung am Lehnstedter Bach
von GUV Untere Ilm
Vorhabensbeschreibung
Seit dem 01.01.2020 sind die Gewässerunterhaltungsverbände für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung in Thüringen per Gesetz zuständig. Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) zur Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung und dem Landesprogramm Gewässerschutz 2022-2027 wurde unter anderem die Aufgabe der naturnahen Entwicklung der Gewässer nach § 31 Abs. 5 des Thüringer Wassergesetzes an die Gewässerunterhaltungsverbände übertragen.
Der Lehnstedter Bach wurde in der Vergangenheit begradigt und stark verbaut, um Flächen verfügbar zu machen. Dadurch entstanden Verrohrungen, Sohleinengungen und künstliche Profile, welche die natürliche Sedimentationsdynamik sowie die Durchgängigkeit erheblich beeinträchtigen. Dies führt zu verstärkter Erosion und verhindert die Entwicklung naturnaher Lebensräume. Zudem tragen landwirtschaftliche Einträge, insbesondere von Nährstoffen und Feinmaterial, erheblich zur Verschlechterung der Wasserqualität bei.
Ziel der geplanten Maßnahmen ist es, das Gewässer gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen. Hierfür wird neben der Aufweitung des Gewässers, Uferabflachungen, der Einbringung von Störelementen und der Schaffung verbesserter Retentionsflächen für den Hochwasserfall auch ein stabiler Entwicklungskorridor geschaffen.

Übersicht Planungskorridor
Anliegerversammlung 02.04.2025
Die Anliegerversammlung zur Gewässerentwicklung am Lehnstedter Bach fand am 2. April 2025 im Dorfgemeinschaftshaus Kleinschwabhausen statt. Wir danken allen Teilnehmenden für ihr Interesse und ihre Beiträge.
Hier finden Sie die Unterlagen zur Veranstaltung:
- Präsentation 02.04.2025
- Warum machen wir Gewässerentwicklung? - Informationsblatt
- Gewässerrandstreifen in Thüringen (TMUENF)
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Wolf gern zur Verfügung.