Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung am Emsenbach

           

 

Frau Wolf
Koordinatorin Gewässermanagement
(03644) 539-118
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Gehölzfällungen im Februar 2026

Im Rahmen des Projektes erfolgen im Februar 2026 die erforderlichen Gehölzfällungen zur Baufeldfreimachung. Diese Arbeiten stellen einen vorbereitenden Schritt für die anschließenden Renaturierungsmaßnahmen am Gewässer dar.

Die Arbeiten finden außerhalb der Vogelbrutzeit statt und beschränken sich auf ausgewählte Abschnitte zwischen den Ortslagen Auerstedt und Gebstedt. Dabei werden nur die Gehölze entfernt, die für die Umsetzung der Maßnahmen erforderlich sind.

Ein Teil des anfallenden Holzes bleibt dem Projekt erhalten und wird später als natürliche Strukturelemente im Gewässer wiederverwendet. So trägt bereits diese vorbereitende Maßnahme zur ökologischen Verbesserung des Emsenbachs bei.

Die Eigentümer der betroffenen Flächen wurden im Vorfeld informiert. Die Arbeiten erfolgen in enger Abstimmung mit allen Beteiligten sowie unter Berücksichtigung von Natur-, Arten- und Gewässerschutz.

Der Gewässerunterhaltungsverband bittet Anlieger um Verständnis, falls es während der Arbeiten zeitweise zu Einschränkungen entlang der Gewässerabschnitte kommt.

 

Archäologische Untersuchungen

Bevor mit den eigentlichen Bau- und Renaturierungsarbeiten begonnen werden kann, sind archäologische Untersuchungen erforderlich. Diese sogenannten bauvorbereitenden archäologischen Maßnahmen dienen dazu, den Untergrund auf mögliche archäologische Funde hin zu überprüfen. Ziel ist es, eventuelle Spuren früherer Besiedlung oder Nutzung zu erkennen, zu dokumentieren und gegebenenfalls zu sichern, bevor durch die Erdarbeiten Eingriffe erfolgen.

Die Untersuchungen sind Teil des Genehmigungsverfahrens und gesetzlich vorgeschrieben, wenn sich Hinweise auf kulturhistorisch relevante Bodenfunde ergeben könnten. Da das Emsenbachtal zu den landschaftlichen Bereichen gehört, in denen archäologische Funde nicht ausgeschlossen werden können, werden diese Arbeiten in Abstimmung mit der zuständigen Fachbehörde durchgeführt.

Die archäologischen Untersuchungen finden ausschließlich auf den Flächen statt, auf denen die eigentlichen Bau- und Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Mit den jeweiligen Eigentümern wurden hierfür bereits Kauf-, Dienstbarkeits- oder Gestattungsverträge abgeschlossen, die die Durchführung der Arbeiten regeln.

Der Beginn der archäologischen Untersuchungen ist derzeit für Mitte November 2025 vorgesehen. Die Arbeiten werden voraussichtlich etwa drei Monate dauern. Dabei wird zunächst der Oberboden in den relevanten Bereichen vorsichtig abgetragen, um mögliche Fundschichten sichtbar zu machen. Anschließend erfolgen eine fachgerechte Untersuchung, Dokumentation und gegebenenfalls Sicherung durch Archäologinnen und Archäologen. Nach Abschluss der Arbeiten werden die betroffenen Flächen wieder ordnungsgemäß hergerichtet.


Archäologische Schnitte und laufende Gehölzarbeiten (25.02.2026)

 

Bauzeitliche Nutzung privater Grundstücke und Baubeginn

Im Zuge der Renaturierungsmaßnahmen am Emsenbach ist es notwendig, angrenzende private Grundstücke zeitlich befristet zu nutzen – etwa für Zufahrten zur Baustelle oder zur Lagerung von Baumaterialien und Geräten.

Die Nutzung erfolgt auf Grundlage des § 68 Thüringer Wassergesetz (ThürWG), der bei wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im öffentlichen Interesse die vorübergehende Inanspruchnahme privater Flächen erlaubt. Die betroffenen Eigentümer wurden frühzeitig informiert.

Mit den Anliegern wurden schriftliche Bauerlaubnisverträge abgeschlossen, in denen die Nutzung, der Zeitraum sowie Rücksichtnahmen und Entschädigungsregelungen verbindlich geregelt sind. Für mögliche Beeinträchtigungen erfolgt eine angemessene Entschädigung nach den Richtsätzen des Thüringer Bauernverbandes. Sollte es zu Schäden kommen, besteht selbstverständlich ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 68 Abs. 2 ThürWG.

Wir legen großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Betroffenen und führen die Maßnahmen mit größtmöglicher Rücksichtnahme durch. Bei Fragen oder Gesprächsbedarf stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.

In den Ortschaften Neustedt, Gebstedt, Reisdorf und Auerstedt kann es während der Bauzeit zeitweise zu Baustellenverkehr kommen. Die betroffenen Anlieger wurden bereits informiert.

Die Bauarbeiten beginnen im September 2025 und werden voraussichtlich spätestens im Dezember 2026 abgeschlossen sein.

Lagepläne/Bekanntmachung:

 

Anliegerversammlung 14.08.2024

Nachfolgend können Sie die Unterlagen und Präsentationen der Anliegerversammlung vom 14.08.2024 einsehen und herunterladen:

 

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