Regelmäßige Grasmahd- und Krautungsmaßnahmen im gesamten Verbandsgebiet
Jährlich im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12. führen die beauftragten Dienstleistungsunternehmen die Gewässerunterhaltungsarbeiten an den Gewässern zweiter Ordnung im Verbandsgebiet durch. Wir bitten alle Grundstücksanlieger darum, den Mitarbeitern der Unternehmen die Zufahrt und den Zutritt zu den entsprechenden (ggf. privaten) Grundstücken zu gewähren, sowie die Arbeiten bestmöglich zu unterstützen. Als Auftragnehmer des Gewässerunterhaltungsverbandes Untere Ilm gelten für die beauftragten Unternehmen die Befugnisse und die entsprechenden Betretungsrechte des §41 Wasserhaushaltsgesetz. Diese Befugnisse gelten ausschließlich für die beauftragten Unternehmen im Rahmen der Erfüllung des Auftrages zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung im Verbandsgebiet des Gewässerunterhaltungsverbades Untere Ilm.
Wir danken allen Verbandsmitgliedern, unseren Vertragsfirmen und den Grundstückseigentümern für die Unterstützung unserer Arbeiten.
An den Gewässerabschnitten innerorts sowie vereinzelt außerorts erfolgen jährlich ein- bis zweimal Grasmahd- und Krautungsarbeiten.
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