Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme: Verbot im gesamten Kreis Weimarer Land
Das Landratsamt Weimarer Land hat eine Allgemeinverfügung zum Schutz der Gewässer erlassen. Ab sofort ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern erster und zweiter Ordnung im gesamten Kreisgebiet untersagt. Das Verbot betrifft sowohl den Gemeingebrauch als auch genehmigte Wasserentnahmen mit technischen Hilfsmitteln wie Pumpen. Lediglich das Tränken von Vieh bleibt erlaubt.
Grund für diese Maßnahme sind die anhaltende Trockenheit und die außergewöhnlich niedrigen Wasserstände in den Flüssen und Bächen. Die Verfügung gilt bis zum 31. Oktober 2025. Sollte sich die Wetterlage nicht ändern, ist eine Verlängerung möglich.
Das Umweltamt weist darauf hin, dass Verstöße mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.
Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.