Wasserentnahmeverbote in den Landkreisen und der Stadt Weimar

 
Weimarer Land

Zeitraum: 11.07.2023 - 31.10.2023

    • Keine Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern
    • Ausnahme: Tränken von Vieh
    • Keine Entnahme von Wasser von Inhabern einer wasserrechtlichen Entnahmeerlaubnisse (Pumpen, ...)

zur Allgemeinverfügung (WL)

 
Saale-Holzland-Kreis

Zeitraum: 24.06.2023 - 31.10.2023

    • Keine Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern zum Zwecke der Bewässerung
    • Keine Entnahme von Wasser von Inhabern einer wasserrechtlichen Entnahmeerlaubnisse (Pumpen, ...)
    • landwirtschaftlich genutzte Flächen und Sportplätze, für welche eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt wurde, dürfen zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr beregnet werden. Dabei ist auf die erlaubte Entnahmemenge zu achten

zur Allgemeinverfügung (SHK)

 
Landkreis Sömmerda

Zeitraum: 04.07.2023 bis auf Weiteres

    • Keine Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern zum Zwecke der Bewässerung
    • Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen weiterhin erlaubt
    • Keine Entnahme von Wasser von Inhabern einer wasserrechtlichen Entnahmeerlaubnisse (Pumpen, ...)
    • gewerbliche Nutzer, deren Entnahmen über die Thüringer Fernwasserversorgung geregelt sind, sind von der Regelung ausgenommen

zur Allgemeinverfügung (SÖM)

 
Stadt Weimar

Zeitraum: 27.07.2023 - 31.10.2023

    • Keine Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern zum Zwecke der Bewässerung
    • Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen weiterhin erlaubt
    • Keine Entnahme von Wasser von Inhabern einer wasserrechtlichen Entnahmeerlaubnisse (Pumpen, ...)

zur Allgemeinverfügung (WE)

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