Wasserentnahmeverbote in den Landkreisen und der Stadt Weimar
Weimarer Land
Zeitraum: 11.07.2023 - 31.10.2023
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- Keine Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern
- Ausnahme: Tränken von Vieh
- Keine Entnahme von Wasser von Inhabern einer wasserrechtlichen Entnahmeerlaubnisse (Pumpen, ...)
Saale-Holzland-Kreis
Zeitraum: 24.06.2023 - 31.10.2023
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- Keine Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern zum Zwecke der Bewässerung
- Keine Entnahme von Wasser von Inhabern einer wasserrechtlichen Entnahmeerlaubnisse (Pumpen, ...)
- landwirtschaftlich genutzte Flächen und Sportplätze, für welche eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt wurde, dürfen zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr beregnet werden. Dabei ist auf die erlaubte Entnahmemenge zu achten
Landkreis Sömmerda
Zeitraum: 04.07.2023 bis auf Weiteres
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- Keine Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern zum Zwecke der Bewässerung
- Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen weiterhin erlaubt
- Keine Entnahme von Wasser von Inhabern einer wasserrechtlichen Entnahmeerlaubnisse (Pumpen, ...)
- gewerbliche Nutzer, deren Entnahmen über die Thüringer Fernwasserversorgung geregelt sind, sind von der Regelung ausgenommen
Stadt Weimar
Zeitraum: 27.07.2023 - 31.10.2023
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- Keine Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern zum Zwecke der Bewässerung
- Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen weiterhin erlaubt
- Keine Entnahme von Wasser von Inhabern einer wasserrechtlichen Entnahmeerlaubnisse (Pumpen, ...)